Abgesagt: Einladung zur Hauptversammlung der Jugendkapelle der Stadtmusik Neustadt e.V. am 21.03.2020

ABGESAGT, AUFGRUND DER CORONA-PANDEMIE. INFO FOLGT.

Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Freunde der Jugendkapelle der

Stadtmusik Neustadt e.V.

Die Vorstandschaft der Jugendkapelle lädt zur 16. Hauptversammlung der Jugendkapelle der Stadtmusik Neustadt e.V. ein. Die Versammlung findet am Samstag, 21.03.2020 um 17:00 Uhr im „Jägerhaus“ in Neustadt statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung/ Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Jahresbericht des Leiter Schriftverkehr
3. Bericht des Leiters Finanzwesen
4. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Kassierers
5. Bestätigung der neuen Kassenprüfer
6. Bericht Leiterin Jugendausbildung
7. Bericht des Dirigenten
8. Bericht der 1. Vorsitzenden
9. Entlastung der Vorstandschaft für das abgelaufene Jahr 2019
10. Neuwahlen (Satzung § 12 Abs. 1)
11. Ehrungen
12. Bekanntgabe / Anregungnen
13. Schlusswort der 1. Vorsitzenden
Änderungen vorbehalten

Anträge und Anregungen sind an:
Manja Lange, 1. Vorsitzende, Schildwende 12,
79822 Titisee-Neustadt bis spätestens 3 Tage
vor der Hauptversammlung schriftlich einzureichen
(Satzung § 9 Abs. 4).

Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen
Die Vorstandschaft

’s goht degege

In diesem Sinne wünschen wir e glückselige Fasnet!

Unser berühmter Neustädter Narrenmarsch zur Einstimmung findet sich hier

 

Unser närrischer Fahrplan, wie folgt:

Sonntag, 16. Februar 2020

14:11 Uhr  Fastnachtsumzug in Friedenweiler, Stadtmusik und JuKa , Friedhof / Haus des Gastes

Donnerstag, 20. Februar 2020

14:00 Uhr  Kinderumzug in Neustadt, Stadtmusik und JuKa; Hansjakobschule

 

Sonntag, 23. Februar 2020

14:00 Uhr  Umzug in Titisee, Stadtmusik und JuKa; Seebühne

Montag, 24. Februar 2020

14:00 Uhr  Umzug in Neustadt, Stadtmusik und JuKa; Haupstraße („Hoch-/Wittmer-Kreuzung“)

Dienstag, 25. Februar 2020

14:00 Uhr  Kinderfasnet in Neustadt, Stadtmusik und JuKa; Thomasheim

 

Einladung zur Hauptversammlung der Jugendkapelle der Stadtmusik Neustadt e.V.

Die Jugendkapelle der Stadtmusik Neustadt e.V. lädt alle aktiven, passiven und fördernden Mitglieder sowie Freunde und Gönner zur 15. Hauptversammlung am

Samstag, den 23.03.2019 um 16.00 Uhr in das Hotel Jägerhaus ein.

TOP 1: Eröffnung / Begrüßung durch die 1. Vorsitzende

TOP 2: Jahresbericht des Leiters Schriftverkehr

TOP 3: Bericht des Leiters Finanzwesen

TOP 4: Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Kassierers

TOP 5: Bestätigung der neuen Kassenprüfer

TOP 6: Bericht des Dirigenten

TOP 7: Bericht des 1. Vorsitzenden

TOP 8: Entlastung der Vorstandschaft für das abgelaufene Jahr 2018

TOP 9: Neuwahlen (Satzung § 12 Abs. 1)

* 1. Vorsitzende(r)

* Leiter(in) Jugendausbildung

* Leiter(in) Schriftverkehr

* 2. Beisitzer(in)

TOP 10: Ehrungen

TOP 12: Bekanntgabe / Anregungen

TOP 13: Schlusswort durch die 1. Vorsitzende

Anträge und Anregungen sind an:

Manuela Lange, 1. Vorsitzende, Kupferhammer 30, 79822 Titisee-Neustadt

bis spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich einzureichen

(Satzung § 9 Abs. 4).

Wir würden uns freuen, Sie an diesem Nachmittag begrüßen zu dürfen.

Gewinnen Sie ein JuKa-Konzert!

Über Ihre finanzielle Unterstützung unserer Jugendarbeit würden wir uns sehr freuen.  Werden Sie Fördermitglied der Jugendkapelle und nehmen an unserem Gewinnspiel teil.

Unter allen fördernden Mitgliedern der Jugendkapelle verlosen wir ein Konzert der Jugendkapelle.

Der jährliche Förderbeitrag ist frei wählbar, Mindestbeitrag ist EUR 14,–.

Es gibt folgende Wege zu Ihrer Fördermitgliedschaft:

Senden Sie eine E-Mail mit der Angabe ihres Namens, Adresse und Ihrer Telefonnummer an foerdermitglieder@stadtmusik-neustadt.de. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Oder laden Sie Ihre Beitrittserklärung hier im PDF-Format herunter.

Oder sprechen Sie einfach Ihnen bekannte Musikerinnen und Musiker an.

Teilnahmebedingungen. Sie sind spätestens bis zum 28.02.2018 förderndes Mitglied der Jugendkapelle.

Das Los entscheidet: Der Gewinner wird in der Hauptversammlung der Jugendkapelle gezogen und anschließend persönlich benachrichtigt. Frühzeitige Terminabstimmung ist erforderlich.

Bereichern Sie ihr Familienfest oder auch eine Feier ihrer Firma!